Da Steuern wie die Erbschaftsteuer (ErbStG), Körperschaftsteuer (KStG), Einkommensteuer (EStG), Gewerbesteuer (GewStG) in diesen Fällen an die Unternehmenswerte als Steuerbemessungsgrundlagen anknüpfen, empfiehlt es sich ein Gutachten zur Unternehmensbewertung zu beauftragen um steuerliche Risiken, die sich aus der Anwendung nicht von der Finanzverwaltung anerkannter Wertermittlungsverfahren ergeben können, zu reduzieren. Der von der 3D GmbH verwendete IDW S 1 ist ein anerkanntes Bewertungsverfahren.
Ferner ist es in diesen Fällen sinnvoll das Bewertungsgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen.