Gängige Verfahren der
Unternehmensbewertung
sind das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash Flow (DCF) Verfahren. Bei beiden Verfahren wird der Unternehmens- oder Anteilswert als Barwert der auf den Bewertungsstichtag abdiskontierten zukünftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens ermittelt. Gängige investitionstheoretische Verfahren der Betriebswirtschaftslehre wie das CAPM oder Tax CAPM Verfahren fließen in die Barwertermittlung ein. Der Standards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) S1 berücksichtigt diese Verfahren zur Unternehmensbewertung und basiert auf einem von der Finanzverwaltung, Gerichten und Banken anerkannten DCF-/Ertragswertverfahren. Die Bewertung für personenabhängige freiberufliche Unternehmen (Praxen, Kanzleien usw.) wird in der Regel durch das modifizierte Ertragswertverfahren, begleitend aber auch durch andere geeignete Verfahren berechnet.