Firmenwert Scheidung

Unternehmenswert, Firmenwert, Anteilswert bei Ehescheidung

Unternehmen im Zugewinnausgleich

Existiert ein Ehevertrag in dem eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, ob eine Abfindung für Unternehmensvermögen im Falle einer Scheidung bezahlt wird, ergeben sich in der Regel keine Fragen bezüglich des Unternehmenswertes.

Leben Unternehmerehegatten jedoch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei einer Scheidung in den Vermögensbilanzen der Ehegatten jeder Vermögensgegenstand einzeln erfasst, bewertet und geteilt.

Zu den relevanten Vermögensgegenständen gehören auch
  •     Beteiligungen an Aktiengesellschaften AG
  •     Beteiligungen an GmbHs
  •     Beteiligung an einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung UG
  •     Ein Mann GmbH
  •     Beteiligung an einer Personengesellschaft OHG, KG
  •     Beteiligungen an Partnerschaftsgesellschaften
  •     Beteiligung an einer GbR
  •     Freiberufliche Praxen (Ärzte, Tierärzte, Architekten, Steuerberater)
  •     Handwerksbetriebe
  •     Stille und atypisch stille Beteiligungen

Das eigene Unternehmen oder der Besitz einer Unternehmensbeteiligung sind meistens Vermögensgegenstände von Wert und Streitigkeiten über die Höhe des Unternehmenswertes sind im Scheidungsverfahren oft vorprogrammiert.

Unrealistische Firmenwerte im Zugewinnausgleich

Die Wahl eines nicht sachgerechten Bewertungsverfahrens kann zu unrealistisch Unternehmenswerten, Firmenwerten, Anteilswerten oder Praxiswerten führen und das Unternehmen durch den Zugewinnausgleich in seiner Existenz gefährden.

Die Wirtschaftsprüfer der 3D GmbH unterstützen Sie, Ihren Rechtsanwalt und Ihren Steuerberater bei der Wertermittlung von Unternehmensvermögen, Unternehmenswerten, Anteilswerten, Praxiswerten oder Firmenwerten im Falle einer Scheidung.

Die Wirtschaftsprüfer der 3D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind als Gerichtsgutachter und Sachverständige für Unternehmensbewertung für Familiengerichte tätig und verfügen über entsprechende langjährige Erfahrung und Expertise in der Unternehmensbewertung im Scheidungsverfahren. Sprechen Sie uns an. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen gerne unseren auf mittelständische Unternehmen zugeschnittenen Bewertungsansatz.

Scheidung – oft teurer und langwieriger Streit um Unternehmenswert, Firmenwert und Praxiswerte !



Zerbricht eine Ehe dann ist das oft großer Stress für die Ehepartner. Wenn jedoch im Rahmen einer Ehescheidung ein Rechtsstreit um den Zugewinn wegen offener Fragen zur Unternehmensbewertung ausbricht, dauert ein Scheidungsverfahren oft mehrere Jahre. Dies ist dann nicht nur nervenaufreibend, sondern in den meisten Fällen auch sehr teuer für den Unternehmerehegatten. Grund hierfür ist: durch den Rechtsstreit verlängert sich die Trennungsphase extrem und da der Trennungsunterhalt in der Regel höher ausfällt als der nacheheliche Unterhalt, entstehen dem Unternehmerehegatten meist höhere Kosten.


Zusätzlich fallen Gerichtskosten an. Es empfiehlt sich daher Firmenwerte, Unternehmenswerte, Anteilswerte oder Praxiswerte zeitnah zu ermitteln (oft reicht ein vom Wirtschaftsprüfer erstelltes Gutachten) und sich außergerichtlich zu einigen.


Die Wirtschaftsprüfer der 3D GmbH unterstützen Sie, Ihre Rechtsanwälte und Ihren Steuerberater bei der Ermittlung von Unternehmenswerten, Firmenwert oder Anteilswert im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches. Sprechen Sie uns an!

Ehe Scheidung: Nach welcher Methode wird der Unternehmenswert, Firmenwert oder Anteilswert ermittelt?


Das Gesetz enthält in § 1376 BGB keine ausdrückliche Regelung wie Unternehmen, Anteile an Unternehmen oder Praxen im Zugewinnausgleich zu bewerten sind. Die Bewertungsmethode wird im Scheidungsverfahren vom Richter bestimmt. Die Bewertungsmethode soll den "realen" Wert des Unternehmens zu den Bewertungsstichtagen ermitteln. Unterschiedliche Bewertungsmethoden kommen jedoch oft zu erheblich abweichenden Werten, die den ausgleichspflichtigen Unternehmer und sein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeit bringen können. In der Praxis sind die folgenden Bewertungsmethoden gerichtlich anerkannt: 

  • modifizierte Ertragswertmethoden (IDW S1)
  • Liquidationswertmethode
  • Substanzwertmethode
  • Umsatzwertverfahren

Steuerliche Einheitswerte, pauschale Werte oder Liebhaberwerte werden von Familiengerichten nicht anerkannt. Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 200 BewG führt in der Regel zu hohen, unzutreffenden Unternehmenswerten daher empfiehlt auch die Finanzverwaltung die Anwendung modifizierter Ertragswertverfahren wie IDW S1 (§ 199 BewG). Welche Bewertungsmethode anzuwenden ist, wird einzelfallbezogen vom Familiengericht entschieden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Unternehmer mit seinem Unternehmen Gewinne erwirtschaften will und kann. Über ein modifiziertes Ertragswertverfahren wird ein fiktiver Verkaufspreis für das Unternehmen, oder für die Unternehmensanteile, ermittelt unter der Prämisse, dass ein Fremder das Unternehmen erwirbt und fortführt. Dieser fiktive Verkaufspreis entspricht dem Marktpreis des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Das Ertragswertwertverfahren berücksichtigt den Wert der Unternehmenssubstanz nicht. Die Ertragswertmethode führt zu keinem verwertbaren Ergebnis wenn keine positive Gewinnprognose erstellt werden kann oder das Unternehmen im Wesentlichen aus wertbestimmenden Faktoren besteht, die nicht auf einen fiktiven oder realen Unternehmensnachfolger übertragbar sind. Beispiele hierfür sind manche freiberuflichen Praxen, Einzelunternehmen oder Ein-Mann GmbHs in bestimmten Fällen. Manche Berufsverbände empfehlen branchenspezifische Unternehmensbewertungsmethoden. So wird für die Bewertung von Steuerberater Praxen in der Regel ein Umsatzwertverfahren angewendet, für die heilberuflichen Praxen herrscht das Ertragswertverfahren vor und für Tierärztliche Gemeinschaftspraxen wird nach branchenüblichen Richtlinien die Substanzwertmethode empfohlen.

Wird der Wert des Unternehmens nicht durch seine Ertragskraft, sondern seine Substanz (werthaltiges Anlagevermögen, Immobilien, Beteiligungen und darin enthaltenen stillen Reserven) bestimmt, kann in Ausnahmefällen eine Wertermittlung auf Basis des Liquidationswerts oder nach der Substanz- bzw. Sachwertmethode erfolgen.



Zugewinn Firmenwert

Ehescheidung: Gibt es familienrechtliche Korrekturen beim Unternehmenswert, Firmenwert oder Anteilswert?


Es gibt eine Trennung zwischen Vermögensrecht und Unterhaltsrecht im Scheidungsverfahren deshalb sind bei Unternehmenswerten, Anteilswerten oder Firmenwerten, die nach der Ertragswert-Methode ermittelt wurden, in bestimmten Fällen Korrekturen vorgesehen. Dadurch wird zum Beispiel eine Doppelerfassung von Erträgen des Unternehmers, die in die Unternehmensbewertung einfließen und gleichzeitig die Bemessungsgrundlage zur Bestimmung seines unterhaltsrelevanten Einkommens bilden, vermieden.

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