Immobilien Bewertung

Immobilienbewertung für gewerblich genutze Gebäude - Hotels

Gutachten für Immobilienbewertung für den Jahresabschluss

Wir erstellen in Ihrem Auftrag Gutachten für die Immobilien Bewertung für Zwecke der Bilanzierung nach den Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IFRS). Solche Gutachten werden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von Ihrem Wirtschaftsprüfer benötigt um die Bewertung und Werthaltigkeit von Grundstücken und Gebäuden im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen der Bilanz zu prüfen.

Wir bewerten ferner für die Bilanz von Immobilienunternehmen
  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Mehrfamilienhäuser und einzelne Immobilien, die von Immobilienunternehmen zum Zwecke des Verkaufs oder als Kapitalanlage gehalten werden
  • Bewertung von Immobilienportfolien für Zwecke der Bilanzierung.

Gutachten für Immobilienbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Zwecke


Wir bewerten für Sie Immobilien lastige Unternehmen wie:
- Hotel Betriebe

 - Gastronomie Betriebe und Erlebnisgastronomie

 - Ferienanlagen

 - Einkaufscenter, Shoppingcenter

für die Ermittlung von Werten für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Deutschland.



Unsere Expertise


Da wir selbst Wirtschaftsprüfer/Steuerberater sind, entsprechen unsere Gutachten den gesetzlichen und berufsüblichen Standards für Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und sind aussagekräftig und im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und vom Finanzamt und Gerichten verwertbar.


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