Ihr Steuerberater und Ihr Rechtsanwalt sind die ersten Ansprechpartner wenn es um die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens im Rahmen einer Scheidung geht. Ist der Unterhaltsverpflichtete jedoch selbständig oder freiberuflich tätig, oder ist Gesellschafter Geschäftsführer einer Ein-Mann- GmbH, ist die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, im Rahmen des Unterhaltsverfahrens bei der Ehescheidung, oft streitbehaftet. Ein unabhängiges Gutachten kann hier Fragen klären und zur Schlichtung beitragen.
Wir sind als öffentlich bestellte
Wirtschaftsprüfer und Sachverständige
auch im Bereich Steuerberatung qualifiziert. Damit verbinden wir unsere handelsrechtliche und unsere steuerrechtliche Expertise in unseren
Gutachten. Wir erstatten bundesweit Gutachten für Amtsgerichte und private Auftraggeber zur Feststellung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens im Rahmen von Unterhaltsverfahren. Oft stehen die folgenden Sachverhalte im Mittelpunkt von Auseinandersetzungen wenn es um Unterhaltsfragen im Rahmen einer Scheidung geht:
- die unterhaltsrechtliche Relevanz von Ansatz- und Bilanzierungswahlrechten
- die unterhaltsrechtliche Relevanz Bewertungswahlrechten
- hier z.B. die angemessene Höhe von Rückstellungen und Abschreibungen
- angemessenes Gehalt des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
- Angemessene Höhe von Entnahmen aus Personengesellschaften
- Abgrenzung Betriebsausgaben und privater Lebenshaltungskosten in der Einnahmen - Überschuss- Rechnung
Informieren Sie sich auch über unsere Gutachten zur Unternehmenswert-, Anteilswert-, Praxis- und Firmenwert Ermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs einer Scheidung -
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